Das regionale Entscheidungsgremium der LAG Südraum Leipzig ist der Koordinierungskreis. Ihm kommt die wichtige Aufgabe zu, anhand festgeschriebener Kriterien über die Passfähigkeit und Förderwürdigkeit von Vorhaben im Rahmen der LES-Umsetzung zu entscheiden. Nur auf Grundlage einer Befürwortung von Projekten durch den KK kann eine Bewilligung durch das Sachgebiet Ländliche Entwicklung des Landratsamtes Leipzig als Bewilligungsbehörde erfolgen.
Die Zusammensetzung des Koordinierungskreises zielt auf eine faire Vertretung spezieller Zielgruppen, die von der lokalen Entwicklungsstrategie betroffen sind. Nur Mitglieder der LAG können Mitglieder des Koordinierungskreises werden. Die Mitglieder des Koordinierungskreises werden personenbezogen durch die LAG-Mitgliederversammlung gewählt.
Vorschläge zur Besetzung des Koordinierungskreises kann jedes LAG-Mitglied einreichen. Die gewählten Koordinierungskreismitglieder müssen Vertreter bestimmen. Die Vertreter werden personenbezogen von der Mitgliederversammlung bestätigt. In der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums sollen einzelne Personengruppen (z.B. Behörden bzw. Vertreter von Interessengruppen) nicht mehr als 49% betragen. Es ist anzustreben, ein Gleichgewicht der Geschlechter zu erreichen. Zurzeit besteht der KK aus 13 stimmberechtigten und 3 beratenden Mitgliedern.