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IWR Institut für Wirtschafts-
und Regionalentwicklung
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Koordinierungskreis


Das  regionale Entscheidungsgremium  der  LAG  Südraum Leipzig  ist  der  Koordinierungskreis.  Ihm kommt die wichtige Aufgabe zu, anhand festgeschriebener Kriterien über die Passfähigkeit und Förderwürdigkeit von Vorhaben im Rahmen der LES-Umsetzung zu entscheiden. Nur auf Grundlage einer Befürwortung von Projekten durch den KK kann eine Bewilligung durch das Sachgebiet Ländliche Entwicklung des Landratsamtes Leipzig als Bewilligungsbehörde erfolgen.

Die  Zusammensetzung  des Koordinierungskreises zielt auf eine faire Vertretung spezieller Zielgruppen, die von der lokalen  Entwicklungsstrategie  betroffen  sind.  Nur  Mitglieder  der  LAG  können  Mitglieder  des Koordinierungskreises  werden.  Die  Mitglieder  des  Koordinierungskreises  werden  personenbezogen  durch  die  LAG-Mitgliederversammlung  gewählt.

Vorschläge  zur  Besetzung  des  Koordinierungskreises  kann  jedes LAG-Mitglied  einreichen.  Die gewählten Koordinierungskreismitglieder müssen Vertreter bestimmen. Die Vertreter werden personenbezogen  von  der Mitgliederversammlung  bestätigt. In  der  Zusammensetzung  des Entscheidungsgremiums  sollen  einzelne  Personengruppen  (z.B.  Behörden  bzw.  Vertreter von Interessengruppen) nicht mehr als 49% betragen. Es ist anzustreben, ein Gleichgewicht der Geschlechter zu erreichen. Zurzeit besteht der KK aus 13 stimmberechtigten und 3 beratenden Mitgliedern.