Auf Grund der gegenwärtigen Lage hat die Leiterin der EU-Zahlstelle für das Verfahren im Bereich ELER-investiv u.a. die Festlegungen für die Bewilligungsbehörden getroffen, dass Inaugenscheinnahmen, Vor-Ort- oder Ex-post-Kontrollen oder sonstige Besuche bei den Begünstigten ab sofort ausgesetzt werden.
Wenn Vorhaben aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können (z.B. durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), sollten sich die Begünstigte umgehend per Mail oder Post bei der Bewilligungsbehörde melden und den Sachverhalt schriftlich anzeigen. Dies betrifft ebenso die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Den Begünstigten sollten grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Um den Einzelfall sorgfältig unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen durch die Bewilligungsbehörde prüfen und positiv bewerten zu können, ist die Anzeige des Begünstigten unbedingt erforderlich.
Die dafür geltende Frist (Nr. 11.8 der NBest-ELER): Der Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.